Ehrenamtlich tätig sein: Was muss ich beachten?

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Obwohl das Ehrenamt eine Tätigkeit ist, die für soziales Engagement und ein eingebundensein in die Gesellschaft steht, gibt es unterschiedliche Aspekte zu beachten. Das trifft besonders dann zu, wenn das Ehrenamt neben dem Beruf ausgeübt wird.

Das Ehrenamt neben dem Beruf

Viele Berufstätige wählen dabei ein regelmäßiges Ehrenamt wie beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr oder die regelmäßige Betreuung von Senioren. Temporäre freiwillige Dienste werden auch gerne übernommen, auch wenn diese anders strukturiert sind. Auch diese temporären Engagements gelten als Ehrenamt, wie beispielsweise das Sammeln von Spenden auf dem Weihnachtsmarkt oder die Betreuung von Jugendlichen während der Sommerfreizeit.

Egal ob das Ehrenamt regelmäßig einmal im Jahr ausgeübt wird oder täglich der Ruf zu einem Einsatz möglich ist – es ist in jedem Fall sinnvoll, den Arbeitgeber über das Ehrenamt zu informieren. Das liegt unter anderem daran, dass Nebentätigkeiten den meisten Arbeitsverträgen nach angegeben werden müssen. Der Arbeitgeber muss dabei keinesfalls zustimmen. Denn das Grundrecht auf die die freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt den Arbeitnehmer*in. Solange es keinen betrieblichen Interessenskonflikt oder einen Image-Schaden für das Unternehmen bedeutet, kann das Ehrenamtzweifelsfrei bekleidet werden.

Was ist das Problem beim nebenberuflichen Ehrenamt?

Das Hauptproblem des nebenberuflichen Ehrenamts ist der notwendige Zeitaufwand. Bei einem starken freiwilligen Engagement kann es vorkommen, dass es zu zeitlichen Überschneidungen mit der Arbeitszeit kommt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Ehrenamt bei der Freiwilligen Feuerwehr oder als Sanitäter*in ausgeübt wird. Auch haben einige Arbeitgeber die Sorge, dass der Arbeit nicht mehr sachgemäß nachgegangen werden kann beziehungsweise zusätzliche Fehler unterlaufen. Ist dies der Fall, darf der Arbeitgeber sein Veto äußern. Prinzipiell kann gesagt werden, dass die Ausübung des Ehrenamts in Kombination mit dem Beruf nicht mehr als 48 Stunden pro Woche einnehmen darf.

Rechtliche Regelungen beim Ehrenamt

Je nachdem, welches Ehrenamt ausgeübt wird, kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll sein. In manchen Fällen wird dieser von dem Verein oder der Organisation direkt angeboten. Das ist jedoch die Ausnahme. Trotzdem können sowohl der Verein als auch die Organisation beratschlagend zur Seite stehen, wenn es darum geht, ob zusätzliche Versicherungen notwendig sind.

Eine Versteuerung im Falle einer Ehrenamtspauschale ist generell steuer- und sozialabgabenfrei, sofern diese nicht 720 Euro im Jahr überschreitet. Die Höhe der Übungsleiterpauschale hingegen liegt bei 2.400 Euro, die steuerfrei sind. Das wäre beispielsweise der Fall, falls ein Fußballtrainer*in einer Jugendmannschaft eine solche Pauschale erhält. Diese Pauschale wird vom Finanzamt gewährt und betrifft sämtliches gemeinnütziges, kirchliches oder mildtätiges Engagement. Auch die öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Körperschaften fallen darunter. Gesetzesänderungen bezüglich der Höhe dieser Pauschale sind zwar angedacht, allerdings bis dato noch nicht verabschiedet. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die für das nebenberufliche Engagement nur bis zu einem Drittel der Arbeitszeit des Hauptberufes geltend gemacht werden kann.

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Daniel
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Hallo, schön, dass du hier vorbeischaust. Ich bin der Kopf hinter dem Jugendleiter-Blog und bin seit über 10 Jahren in der Jugendarbeit aktiv, habe viele Jahre einen Verband geleitet und blogge hier über meine Erfahrungen aus mehr als 100 Freizeittagen und 200 Gruppenstunden. Meine besten Spiele und Ideen sind als Bücher erschienen.

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Daniel
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