Ausstattung der Lager-Apotheke

Ein Freizeitcamp ist sowohl für Teilnehmer*innen als auch für Jugendleiter*innen ein großes Abenteuer. Neben all dem Spaß und den neuen Erfahrungen kann es vorkommen, das sich jemand verletzt. Daher sollte jedes Camp über eine gut ausgestattete Lagerapotheke verfügen. Wichtig ist auch, dass jede*r Teilnehmer*in weiß, wo sich die Lagerapotheke befindet und jederzeit ein Jugendleiter*in vor Ort ist, um kleinere Verletzungen zu versorgen.

Ein Grundkurs in erster Hilfe ist eine sinnvolle Fortbildung für Jugendleiter*innen, die eine Kinder- und Jugendfreizeit begleiten. Kenntnisse über erste Hilfe, die auch praktisch angewendet werden können, sind wichtig, damit Jugendleiter*innen genau wissen, wie sie die Lagerapotheke sinnvoll nutzen können.

Über die Teilnehmer

Teilnehmer*innen der Freizeit sollten neben ihrer Krankenversichertenkarte auch Angaben zu möglichen Allergien machen. Dies gilt auch für Lebensmittel oder Insektenstiche. Auch sollte schnell griffbereit die Information verfügbar sein, wie man die Erziehungsberechtigten erreichen kann. Je nach Alter der Teilnehmer*innen kann die Krankenversichertenkarte bei den Jugendleiter*innen oder bei den Teilnehmer*innen direkt zur Hand sein.

Kinder und Jugendliche mit einer Insektenstichallergie (Bienen, Wespen, ect.) sollten unbedingt ein Notfallmedikament mit auf die Freizeit nehmen. Jugendleiter*innen sollten im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten absprechen, wie und wann dieses Medikament verabreicht werden soll. Dies gilt auch für Tagesausflüge oder Ausflüge, wo Insektenstiche wahrscheinlich sind.

Auch die Überprüfung des Impfstatus gegen Krankheiten wie Tetanus für Teilnehmer*innen und Jugendleiter*innen ist sinnvoll.

Ist eine ärztliche Behandlung notwendig, sollten die Erziehungsberechtigten in jedem Fall informiert werden.

Lagerapotheke

Wichtiger Hinweis: Medikamente, Salben, Desinfektionsmittel und vergleichbare Anwendungen sollten nur nach vorheriger Absprache mit den Erziehungsberechtigten und idealerweise mit entsprechender Dokumentation eingesetzt werden. Im Zweifel gilt natürlich: Erste Hilfe leisten, Eltern informieren und ärztlichen Rat einholen.

Doch nicht jede Verletzung muss gleich einem Arzt vorgestellt werden. Vielmehr sind solche Fälle die Ausnahme. Gar nicht so selten sind jedoch:

Schnitt- und Schürfwunden

Jede*r fällt mal hin oder schneidet sich. Zweiteres kann sogar mit einem Blatt Papier passieren. Wichtig sind dann Pflaster in unterschiedlichen Größen und Wund-Desinfektion. Gels für eine sogenannte „nasse Wundheilung“ vermeiden bei Schürfwunden das Verkleben mit dem Pflaster, was den Abheilprozess und Verbandswechsel für Betroffene angenehmer macht. Auch steril verpackte Kompressen und Mullbinden für größere Schürfwunden sollten bereit stehen.

Sonnenbrand, leichte Verbrennung und Insektenstiche

Kühlende Gels und freiverkäufliche Gels mit Hydrocortison können hier Abhilfe schaffen. Bei Insektenstichen hilft auch ein Kühlpad, das im Kühlschrank gelagert werden kann.

Prellungen und Verstauchungen

Schnell ist es passiert: Ein Zusammenstoß beim Fußballspiel oder ein umgeknickter Fuß. Schmerzgels und ein stützender Verband mit einer elastischen Binde können schnell helfen. Bei Unsicherheiten, ob nicht mehr passiert ist, sollten Betroffene unbedingt einem Arzt vorgestellt werden. Dies gilt auch, wenn die Verletzung schlimmer wird und stark anschwillt. Auch hier können Kühlpads neben Schmerzsalben helfen. Ersthelfer sollten unbedingt wissen, wie man einen Salbenverband anlegt, damit der Blutfluss durch die Binde nicht gestört wird.

Für Sanitäter*innen

Für die Ersthelfer*innen sind Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel Pflicht. Diese sollten bei jedem Einsatz getragen werden.

Erste-Hilfe-Sets sind eine gute Grundaussattung für die Lagerapotheke. Jedoch sollten einige Dinge wie Kühlpads und Salben ergänzt werden. Einfache Schmerztabletten wie Paracetamol oder Ibuprofen sollte nur nach Rücksprache und entsprechender Dokumentation mit den Erziehungsberechtigten an Teilnehmer*innen ausgegeben werden. Auch ein Fieberthermometer darf in keiner Lagerapotheke fehlen. Infektionen können so schnell erkannt werden.

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Daniel
Daniel
Hey, ich bin der Kopf hinter dem Jugendleiter-Blog und war über zehn Jahren in der Jugendarbeit aktiv, habe viele Jahre einen Verband geleitet und blogge hier seit mehr als 15 Jahren über meine Erfahrungen aus mehr als 100 Freizeittagen und 200 Gruppenstunden. Du findest hier fertige Gruppenstunden, Spiele, Freizeit-Ideen und mehr von mir. Die besten Spiele und Ideen sind als Bücher erschienen.

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Kommentare & Anmerkungen

  1. Erstmal sehr hilfreich danke!
    Jedoch habe ich anderswo gelesen, dass alles was über einfache Erste Hilfe Maßnahmen hinaus geht, mit den Eltern abgesprochen werden muss, weil das rein rechtlich bereits als diagnostische Maßnahme gilt und das Teil der elterlichen Sorge ist. Heißt auch sowas wie Salbenverband, Schmerzgels oder Wunddesinfektion würde dazugehören. Von daher finde ich deinen Artikel zwar sehr gut in Beschreibung der Beispiele, aber leider etwas irreführend bei den Maßnahmen.
    Ich fand das war hier sehr gut beschrieben und rechtlich begründet: https://www.juenger-freizeitenservice.de/materialien-downloads/medizinische-versorgung/
    Danke für deine Arbeit und viele Grüße :)

    • Hallo und vielen Dank für deinen ausführlichen und sehr hilfreichen Hinweis!

      Du hast völlig recht: Gerade bei Maßnahmen, die über klassische Erste Hilfe hinausgehen – etwa das Anwenden von Salben, Schmerzgels, Wunddesinfektion oder ähnlichen Mitteln – sollte im Vorfeld mit den Sorgeberechtigten geklärt werden, was im konkreten Fall erlaubt und gewünscht ist. Das gilt besonders bei Minderjährigen, Allergien, Vorerkrankungen oder bekannten Unverträglichkeiten.

      Der Artikel war vor allem als praktische Orientierung zur Ausstattung einer Lagerapotheke gedacht, nicht als rechtliche Freigabe zur Anwendung aller genannten Mittel. Da das aber missverständlich rüberkommen kann, werde ich den Beitrag entsprechend überarbeiten bzw. um einen klareren Hinweis ergänzen.

      Danke auch für den Link zur rechtlichen Einordnung – der ist eine gute Ergänzung zum Thema und für Freizeitteams sehr hilfreich.

      Viele Grüße
      Daniel

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