Ratgeber: ‘Rechtssicher in der Kinder- und Jugendarbeit’ von Christian Jasper

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“Als Jugendleiter*in stehst du eigentlich immer mit einem Fuß im Gefängnis!”

Sprüche wie diese kennen sicherlich viele von euch. Und sie verunsichern. Wie gefährlich ist die Arbeit als Jugendleiter*in eigentlich? Auf was muss ich aufpassen? Für was übernehme ich Verantwortung – und für was nicht? Fragen, die oft in JuLeiCa-Schulungen und der Ausbildung von Jugendleiter*innen beantwortet werden. Doch fraglich ist, ob dort alle Fragen beantwortet werden und ob man sich das alles merkt! Oft liegt die Schulung ja schon Jahre zurück. Wie also auf dem Laufenden bleiben?

Eine sehr gute Hilfestellung bietet der erst vor Kurzem erschienene Ratgeber “Rechtssicher in der Kinder- und Jugendarbeit” von Christian Jasper. Der Autor ist Volljurist und Kaplan im Erzbistum Köln und dort in der Ausbildung von Jugendleiter*innen aktiv.

Ausführlich behandelt das Sachbuch Fragestellungen der Kinder- und Jugendarbeit und arbeitet dabei mit einer guten Mischung aus Gesetzestexten, praktischer Übersetzung und Beispielen aus der Praxis, in die sich jede*r Jugendleiter*in hineinversetzen kann.

Nach einer persönlichen Einleitung gibt der Autor zuerst einen Überblick über das deutsche Recht und zeigt Unterschiede von Straf- und Zivilrecht und geht dabei auf die aus diesen Bereichen relevanten Tatbestände ein. Das Kapitel ist ausführlich – nachvollziehbar, wenn Jugendleiter*innen hier selektiv die Kapitel lesen, die ihre Arbeit konkret betreffen. Die Beispiele sind authentisch und machen aus den nüchternen Gesetzestexte erlebbares Recht. Sie zeigen genau auch auf, dass Pauschalisierungen wie im Zitat zu Beginn des Kapitels aus der Luft gegriffen sind, nicht sinnvoll sind und nicht die Realität widerspiegeln. Vielmehr macht es Mut, selbstbewusst als Jugendleiter*in zu handeln, sich der Gefahren bewusst zu sein und aktiv darauf einzugehen, diese zu vermeiden.

Im zweiten großen Kapitel werden Aktionen und Veranstaltungen der Jugendarbeit ausführlich beleuchtet und die aus deutschem Recht relevanten Punkte beleuchtet: Was ist bei der Organisation von Veranstaltungen zu beachten? Wo gibt es rechtliche Fallstricke und wie können diese vermieden werden. Hier wird es also praktisch. Eine super Anleitung daher für alle Aktiven in der Kinder- und Jugendarbeit. Hier erfährt man viel und an diesem Kapitel zeigt sich auch, wie langlebig dieses Buch sein kann; nämlich ein Ratgeber, der bei neuen Veranstaltungen zu Rate gezogen werden kann, um sich für die neue Aktion zu informieren.

Mit Muster-Formularen und -Vorlagen schließt das Handbuch. Auf der Webseite des Verlags sind viele davon auch downloadbar.

Für mich eines der besten Bücher, das ich zum Thema “Jugendarbeit und Recht” bisher gelesen habe. Ob Datenschutz, Aufsichtspflicht oder Prävention von Missbrauch – relevante und aktuelle Themen werden verständlich aufbereitet und bieten Jugendleiter*innen damit Sicherheit.

Interesse an diesem Buch? Hier kannst du es bei amazon bestellen*. Durch den Kauf über diesen Link unterstützt du meine Arbeit am Jugendleiter-Blog.

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Daniel
Daniel
Hallo, schön, dass du hier vorbeischaust. Ich bin der Kopf hinter dem Jugendleiter-Blog und bin seit über 10 Jahren in der Jugendarbeit aktiv, habe viele Jahre einen Verband geleitet und blogge hier über meine Erfahrungen aus mehr als 100 Freizeittagen und 200 Gruppenstunden. Meine besten Spiele und Ideen sind als Bücher erschienen.

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Kommentare

  1. „Als Jugendleiter*in stehst du eigentlich immer mit einem Fuß im Gefängnis!“ – Dramatisieren ist immer leicht, mich würde aber mal interessieren, wie viele Jugendleiter (in absoluten Zahlen und Prozent) tatsächlich in den letzten Jahren mit beiden Beinen ins Gefängnis gekommen sind, und zwar sowohl wegen vorsätzlicher Delikte wie Missbrauch, als auch wegen Unkenntnis oder falscher Anwendung von Rechtsvorschriften …

    • Hallo, danke für deinen Kommentar. Derartige Zahlen sind mir nicht bekannt. Ich frage aber gerne den Autor des Buchs einmal an, ob er dazu mehr sagen kann.

  2. Lieber “Wegbegleiter”,
    vollständige Zahlen dazu gibt es nicht, weil Straftaten von Jugendleitern in der Kriminalitätsstatistik nicht gesondert erfasst werden und diesbezügliche Gerichtsentscheidungen nicht immer veröffentlicht werden.
    Auf der Basis der bekannten Rechtsprechung lässt sich aber sagen, dass Gefängnisstrafen nur einen Promillebereich der Gruppenleiter betreffen: Derzeit gibt es in Deutschland gut 150.000 Gruppenleiter mit Jugendleitercard. Strafrechtlich verfolgt werden davon nur die Wenigsten (vielleicht im niedrigen zweistelligen Bereich). Haftstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sind noch viel seltener. Sie kommen zuletzt wohl am häufigsten vor bei vorsätzlichen Sexualdelikten. Selbst bei fahrlässiger Tötung droht in der Regel (nur) eine Geldstrafe. Siehe dazu das Beispiel im Buch auf S. 232.

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