Wenn der Busfahrer zweimal hupt…

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Ferienzeit, Freizeitzeit. Wie schön, es geht wieder mal mit einem Haufen Kindemr oder Jugendlicher in ein paar Wochen gemeinsame Sommerferien. Doch weil die schönen Ziele ja meist nicht um die Ecke liegen (und man den Kindern der Eltern ja auch nicht ständig über den Weg laufen möchte) hat der Erfinder der Ferienfreizeiten an ihren Anfang jeweils eine kleine Anreise gesetzt. Schön denkt man da. Ein klimatisierter Bus, man muss sich um nichts kümmern, leise Musik im Hintergrund, während man die Teilnehmer/innen kennen lernt.

Aber was ist eigentlich, wenn der Reisebus urplötzlich geschrumpft scheint und gar nicht das ganze gewünschte Gepäck aufnimmt? So stand vor kurzem eine Jugendfreizeit aus Sachsen auf dem Marktplatz und bangte darum, ob alle Koffer und Taschen und vor allem aber die 25 Fahrräder mit in die Niederlande kommen könnten. Der Busfahrer bewies am Anfang noch gute Laune und Fantasie. Aber nach dem ersten Anlauf standen immer noch rund 10 Fahrräder auf dem Platz und der Anhänger des Reisebusses war voll. Was nun? Einfach den Bus wieder wegschicken und nach Holland radeln? Oder die Ferienfreizeit spontan um ein paar Wochen verschieben, bis der Busfahrer sich einen neuen Anhänger gebastelt hat? Nein, natürlich nicht. Gebucht ist gebucht. Und wenn das Gepäck für die Anzahl der Teilnehmer angemeldet ist (Fahrräder sollten immer ausdrücklich mit dem Busunternehmen geplant werden), dann ist der Transport natürlich auch vom Reispreis mit dem Bus umfasst. Die Aufgabe letztlich zu lösen liegt dann am Busunternehmen.

Ob nun also ein neuer Busanhänger vom Unternehmen herbeigeschafft wird oder ein separates Fahrzeug des Busbetreibers die übrig gebliebenen Fahrräder einpackt und hinterher fährt, liegt erst einmal in der Entscheidung des Busunternehmens. Stellt sich der Busfahrer auf stur („das geht nicht, ich kann wirklich nur drei Räder mitnehmen, um den Rest müssen Sie sich kümmern“) ist ein Griff zum Telefon und gerne auch zum Fax zu empfehlen. Auf diesem Weg sollte die Leitung der Ferienfreizeit bzw. der Träger der Fahrt das Unternehmen noch einmal an die gebuchte Leistung (Fahrt + Transport des Gepäcks und der Fahrräder) erinnern. Zeigt dies keine Wirkung, dann darf auch gerne schon einmal darauf hingewiesen werden, dass ansonsten kurzfristig ein anderes Unternehmen mit dem Transport des übrigen Gepäcks beauftragt wird und diese Kosten natürlich gerne an das Busunternehmen weitergegeben werden. Das zeigt oft die gewünschte Einsicht. Und tatsächlich wäre es im Streitfall so, dass solche Mehrkosten im Einzelfall komplett vom Busunternehmen zu übernehmen wären und unter dem Strich natürlich auch eine Minderung des Reisepreises in Betracht kommt. Vertrag ist schließlich Vertrag. (Datenbank Aufsichtspflicht und Recht)

Oh, ich sehe gerade. Das Gepäck in diesem Sommer ist verstaut, nur noch ein kleines Kuscheltier muss mit an die Hand und natürlich mit auf den eigenen Sitzplatz genommen werden. Der Busfahrer hupt noch zweimal und los geht es… Glück gehabt.

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