Wenn das die Polizei erlaubt…

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“Krass, Du fährst noch als Ehrenamtlicher auf ne Freizeit? Da muss man doch jetzt immer so ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Find ich total ätzend.” So oder so ähnliches bin ich vor kurzem angesprochen worden. Und tatsächlich geistert das Gerücht schon ein paar Monate durchs Land. Was aber ist da wirklich dran?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) wurde bereits 2005 auch der § 72a KJHG eingeführt. Dieser sieht vor, dass Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherstellen sollen, dass sie keine Personen beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt sind. So soll bei Einstellungen und danach in regelmäßigen Abständen ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.

Diese Vorschrift hat in den letzten 1,5 Jahren für viel Verwirrung und bei manchen Trägern für Übereifer gesorgt. Zwar ist es richtig, dass auch bei freien Trägern darauf geachtet werden soll, dass diese gleiche Vorkehrungen treffen; aber die Systematik des Gesetzes zeigt, dass dies nur hauptamtliche Fachkräfte betreffen soll. Keinesfalls ist es erforderlich von nun an flächendeckend polizeiliche Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen zu fordern. Dies haben zwischenzeitlich auch Resolutionen z.B. des niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses und Hinweise des Bayerischen Landesjugendamtes ausdrücklich klargestellt. Selbstverständlich können Träger die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses vereinbaren, sie sind hierzu aber nicht gezwungen.

Der Deutsche Bundesjugendring fragt außerdem zu Recht auch – gerade bei Ehrenamtlichen in Ferienaktionen – nach dem Sinn und vor allem dem Aufwand der Überprüfung von polizeilichen Führungszeugnissen: “Für ehrenamtlich Tätige in den Kinder- und Jugendverbänden kommen verschärfend die in diesem Bereich natürlicherweise hohe Fluktuation und die glücklicherweise große Anzahl ehrenamtlich Engagierter hinzu. Während bei hauptberuflichen Fachkräften für jede Fachkraft das Führungszeugnis nur einmal im empfohlenen Zeitraum (z.B. fünf Jahre) geprüft werden muss, wäre im Bereich der ehrenamtlichen Jugendarbeit z.B. jedes Jahr vor den Sommerferien die Prüfung vieler tausender Führungszeugnisse für i.d.R. zwei Wochen Tätigkeit in Ferienfreizeiten mit all dem damit verbundenen Aufwand nötig. Dies ist schon aufgrund der damit verbundenen Kosten unrealistisch, besonders, da der Bereich der Ferienfreizeiten in den letzten Jahren in den Kommunen kaum noch bezuschusst wird. Die verpflichtende Prüfung von Führungszeugnissen hat als aufwändiger „bürokratischer“ und „formaler“ Akt auf (potentiell) ehrenamtlich Engagierte abschreckende Wirkung.”

Und damit bleibt es bei der schon vorher geltenden Gesetzeslage: ehrenamtliche müssen kein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Trotzdem sollen die Träger aber natürlich die Augen offen halten und genau schauen, wen sie wofür einsetzen. Mehr nicht.

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Kommentare

  1. Na das sind ja mal wirklich nützliche Infos! Wußte noch gar nichts von der Regelung, bin aber zugleich sehr beruhigt, daß so ein riesen Aufwand für uns Ehrenamtler nicht nötig ist. Danke!!

  2. Hi,
    ich bin auch seit einigen Jahren ehrenamtlich aktiv und betreue KInder und Jugendliche. Bei uns war glücklicherweise alles so geregelt, dass ich Geld und Arbeitsausfall vom Sportverband erstattet gekriegt hab.

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