Wenn man sich den Beitrag ganz angesehen hat, dann ist natürlich klar, dass hier nur klitzekleine Ausschnitte präsentiert werden konnten. Verborgen bleiben uns Details der Ausbildung und Arbeit. Weiß zum Beispiel die „Buddy“ (oder heißt es bei Frauen „Buddeuse“?), die gerade das Kinderprogramm an der hauseigenen Hüpfburg betreut, dass das Landgericht Köln davon ausgeht, dass Hüpfburgen und –kissen so gefährlich sind, dass sie ständig von (mehreren) erwachsenen Personen beaufsichtigt werden müssen? Von dieser Vorgabe können kaum andere Sicherungen befreien, erst recht nicht die Schilder „Eltern haften für ihre Kinder, Hüpfen nur auf eigene Gefahr“. Sie sind oft auf Vereinsfeiern und natürlich auch bei Ferienaktionen wie zum Beispiel „Kinderspieltagen“, „Stadtranderholungen“ oder „Ferien vor Ort“ zu finden, wenn Hüpfburgen ebenfalls zum Einsatz kommen. Dabei sind viele von ihnen tatsächlich nicht ungefährlich. Kinder, die gezielt die Federung des Luftkissens ausprobieren, schaffen es oft schneller als erwartet, die Umrandung zu überwinden und entweder auf den Rand zu springen oder sogar über die Burgmauer hinaus. Deshalb sollten Hüpfkissen auch auf einem eher weicheren Untergrund (z.B. Rasen) aufgestellt und am besten mit Schutzmatten umrandet sein. Haben dann die zwei Betreuer (meinetwegen auch „Buddies“) ein Auge auf die ein-/aussteigenden Kinder ebenso wie auf die hüpfenden, dann kann so mancher Leichtsinn unterbunden werden.
Besondere Regeln zum Verhalten auf der Hüpfburg (Anzahl der zulässigen Kinder, Höchstalter/-gewicht, gefährliche Gegenstände wie Uhren und Ketten, u.v.m.) lassen sich übrigens gut auf einem einzigen DIN-A4-Zettel festhalten, der jedem Buddy noch einmal vor seinem Einsatz zur Erinnerung und Auffrischung in die Hand gedrückt werden kann. Dann steht dem Ferien-Hüpfspaß nichts mehr entgegen. Also, wo sind die nächsten „Ferien vor Ort“? Move your Buddy…