Urheberrecht & Recht am eigenen Bild: Der Leitfaden für Jugendleiter*innen

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Als Jugendleiter eines Vereins oder einer anderen Organisation bist du mit deiner Gruppe aktiv. Dabei werden selbstverständlich auch zahlreiche Fotos aufgenommen. Sicher hast du dich schon gefragt, was du auf Social-Media-Kanälen veröffentlichen darfst und was nicht erlaubt ist. Der Datenschutz, das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild werfen viele Fragen auf. Das Recht am eigenen Bild gilt für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Dieser Artikel zeigt, was zu beachten ist, damit du auf der sicheren Seite bist. 

Was du über das Recht am eigenen Bild wissen solltest

Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild sind die Paragrafen 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). Dieses Recht dient zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen. Wer auf seiner Webseite Fotos oder Filme veröffentlichen möchte, muss diese Regelungen genau einhalten, da eine Missachtung teuer werden könnte, wenn es zu Schadensersatzforderungen kommt. 

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass du eine Einwilligung der fotografierten oder gefilmten Personen benötigst, wenn du die Filme oder Fotos veröffentlichen möchtest. Eine solche Einwilligung kann auch mündlich erteilt werden. Bei minderjährigen Kindern bist du auf der sicheren Seite, wenn du dir eine schriftliche Einwilligung von den Eltern holst. Diese Einverständniserklärung solltest du am besten schon einholen, bevor du Fotos aufnimmst. 

Paragraf 22 KunstUrhG regelt auch, dass eine Einwilligung als erteilt gilt, wenn eine Person dafür entlohnt wird, dass sie fotografiert oder gefilmt wird. In Paragraf 23 sind die Ausnahmen geregelt, wenn keine Einverständniserklärung erforderlich ist. Bilder von Kindern und Jugendlichen bilden jedoch keine Ausnahme. 

Das Ziel des Gesetzes besteht darin, dass jeder seine Persönlichkeit frei entfalten soll, ohne einen Eingriff in seine Lebens- und Freiheitsbereiche befürchten zu müssen. 

Wichtig: Das Recht am eigenen Bild gilt nicht nur zu Lebzeiten von Kindern und Erwachsenen. Es erlischt erst zehn Jahre nach dem Tod der abgebildeten Personen. 

Fotos von Veranstaltungen mit Kindern posten – das ist wichtig

Mit Fotos von Veranstaltungen mit Kindern kannst du auf deine Organisation oder deinen Verein aufmerksam machen, zum Mitmachen animieren und auch für neue Mitglieder werben. Hier greift jedoch das Recht am eigenen Bild, das auch für Kinder und Jugendliche gilt. 

Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, darfst du die Fotos nur dann posten, wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Sind die Kinder bereits 14 Jahre alt oder älter, können sie auch selbst ihr Einverständnis für die Veröffentlichung der Bilder geben. 

Wann dürfen fremde Texte, Bilder und Videos in Projekten verwendet werden?

Bei deiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen führst du viele Projekte durch und planst neue Projekte. Fremde Fotos und Videos können hilfreich sein, wenn du auf neue Projekte aufmerksam machen möchtest. Auch fremde Texte werden mitunter gern als Grundlage genutzt. Hier greift das Urheberrecht, das du beachten musst. Verstöße können mit schwerwiegenden Strafen geahndet werden. 

Das Urheberrecht schützt nicht nur die Originale, sondern auch die Bearbeitungen. Bearbeitungen darfst du dann veröffentlichen, wenn der Urheber zugestimmt hat. Möchtest du fremde Fotos, Videos oder Texte im Original veröffentlichen, benötigst du immer die Zustimmung des Urhebers. 

Handelt es sich um Fotos oder Videos, die bereits bei früheren Veranstaltungen aufgenommen wurden und lag dafür eine Einverständniserklärung der Eltern vor, darfst du diese Fotos auch bei neuen Projekten verwenden, wenn ein Hinweis in der Einverständniserklärung vorliegt. 

Einverständniserklärung der Eltern rechtssicher einholen

Um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten, kommt es darauf an, dass die Einverständniserklärung der Eltern für die Veröffentlichung von Fotos und Videos der Kinder rechtssicher ist. 

Du musst eine solche Einverständniserklärung nicht vor jeder Veranstaltung einholen. Es genügt, wenn du sie einmalig einholst und sie langfristig gilt. Informiere die Eltern am besten über die folgenden Sachverhalte:

  • du möchtest bei Veranstaltungen Fotos und Videos der Kinder aufnehmen und veröffentlichen
  • Fotos und Videos möchtest du langfristig bei allen Veranstaltungen aufnehmen und veröffentlichen
  • informiere darüber, wo du sie veröffentlichen möchtest (Webseite der Organisation, Zeitungen, Flyer, Facebook, YouTube, Instagram etc.)
  • das können Gruppen- oder Einzelfotos sein
  • weise darauf hin, dass diese Fotos und Videos nicht für fremde Werbe- und Geschäftszwecke verwendet und keine Manipulationen daran vorgenommen werden

Erstelle am besten Formulare für die Einverständniserklärung, in denen du auf die vorgenannten Sachverhalte hinweist. Weise auch unbedingt darauf hin, dass die Einverständniserklärung jederzeit widerrufen werden kann. 

Die Einverständniserklärung muss über Name des Kindes, Namen der Eltern sowie Datum und Unterschrift der Eltern verfügen. 

Was tun, wenn ein*e Teilnehmer*in die Veröffentlichung eines Fotos nachträglich verbietet?

Es kann passieren, dass du bereits Fotos veröffentlicht hast und ein*e Teilnehmer*in an der Veranstaltung oder dessen Eltern die Veröffentlichung nachträglich verbieten. Die Personen haben Anspruch darauf, dass die Bilder entfernt werden, wenn sie mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind. Du musst die Bilder entfernen. Auf Social-Media-Plattformen kannst du die Bilder löschen. 

Wurde das Bild bereits in einer Zeitung veröffentlicht, kannst du nichts mehr dagegen tun. Du kannst nur die Eltern darauf hinweisen, dass sie ihr Einverständnis gegeben haben, und ihnen die Einverständniserklärung zeigen. Für künftige Bilder können die Eltern ihr Einverständnis widerrufen. 

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