Gerichtsurteil: Jugendleiter muss nicht immer beaufsichtigen

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Ein interessantes Urteil, das viele Gruppenleiter aufatmen lassen dürfte: Jugendleiter müssen ihre Schützlinge nicht immer beaufsichtigen, auch nicht bei z.T. gefährlichen Tätigkeiten wie Holzhacken – zumindest nicht bei älteren Jugendlichen. Im vorliegen Fall hatte ein Jugendlicher einem anderen Teilnehmer bei einer Finnland-Freizeit den Zeigefinger abgehackt. Zur Begründung zum Freispruch des Betreuers hieß es: Von einem Jugendlichen in diesem Alter kann nach Überzeugung des Gerichts erwartet werden, dass er die Gefahren des Holzhackens unabhängig von der Frage, wie lang der Axtstiel ist, kennt und sich dementsprechend umsichtig und vorsichtig verhält.

Den genauen Fall und das Urteil könnt Ihr beim Versicherungsjournal nachlesen.

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über mich

Daniel
Hallo, schön, dass du hier vorbeischaust. Ich bin der Kopf hinter dem Jugendleiter-Blog und bin seit über 10 Jahren in der Jugendarbeit aktiv, habe viele Jahre einen Verband geleitet und blogge hier über meine Erfahrungen aus mehr als 100 Freizeittagen und 200 Gruppenstunden. Meine besten Spiele und Ideen sind als Bücher erschienen.

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