Bei vielen Feierlichkeiten ist es Gang und Gäbe: an der Abendkasse wird für Minderjährige der Personalausweis als Pfand genutzt, um sicherzustellen, dass die unter-18-Jährige die Veranstaltung auch rechtzeitig, nämlich bei 16- oder 17-Jährigen vor 24 Uhr verlassen. Dass das aber mit dem neuen als auch mit dem alten Personalausweis nicht erlaubt ist, zeigt dieser Artikel des Landesjugendrings Baden-Württemberg.








